Leistungen


  • Taxifahrten
  • Schülerfahrten
  • Patientenbeförderung
  • Besorgungsfahrten
  • Krankenfahrten
  • Transfer zu Bus, Bahn, Zug, Flugzeug
  • Bestrahlungsfahrten
  • Daueraufträge
  • Dialysefahrten
  • Übernahme und Lieferung Ihres Einkaufes
  • Beförderung mit Rollstuhl bzw. Behindertenfahrdienst
    • Abrechnung mit allen Krankenkassen
    •  Kurier- und Kleintransporte (4 Palettenstellplätze bzw. 1100 kg Zuladung)
      • Sonderfahrten, auch zeitkritisch



      Wir übernehmen den Transport von Ersatzteilen, Möbelstücken oder Industriegütern, etc.; bieten Sonderfahrten sowie die Erledigung der Zollformalitäten an.  Die korrekte Ladungssicherung, deutschsprachiges Personal sowie das Mitführen eines Feuerlöschers im Fahrzeug ist für uns selbstverständlich. 



      Tarife


      gemäß der Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Mittelsachen in der jeweils gültigen Fassung:


      Tagestarif (Werktag von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr)

      Grundgebühr

       

      4,00 Euro

      Tarifstrufe I:


      1,80 Euro pro km

      Tarifstufe II:

      km-Tarif 1. bis 3. km

      3,00 Euro pro km


      km-Tarif ab jedem weiteren km

      2,50 Euro pro km


      Wartezeit

      38,00 Euro pro Stunde


      einmaliger Zuschlag für Großraumtaxen ab 5 Fahrgästen

      9,00 Euro  


      Fortschaltbetrag im Taxameter

       0,10 Euro


      Nachttarif (Werktag von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und ganztägig an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen)

      Grundgebühr

       

      5,50 Euro

      Tarifstufe I:


      1,80 Euro pro km

      Tarifstufe II:

       km-Tarif 1. bis 3. km

      3,00 Euro pro km


       km-Tarif ab jedem weiteren km

      2,50 Euro pro km


       Wartezeit

      38,00 Euro pro Stunde


       einmaliger Zuschlag für Großraumtaxen ab 5 Fahrgästen

      9,00 Euro


       Fortschaltbetrag im Taxameter

      0,10 Euro

       

      Für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes besteht die Möglichkeit den Fahrpreis vorab frei zu vereinbaren. Wurde das Entgelt nicht vor Antritt der Fahrt frei vereinbart, gelten automatisch die für das Pflichtfahrgebiet festgesetzten Beförderungsentgelte der Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Mittelsachen.